Geburtsschein
Anforderung Geburtsschein: Keine Zangengeburt!
Ein Geburtsschein (auch Geburtsurkunde genannt) wird für verschiedene amtliche Verfahren benötigt: Beispielweise für die Anmeldung des Kindergeldes, eines Studiums oder eines Auslandaufenthaltes. Er gibt Auskunft über Ort, Datum und Zeit der Geburt sowie den Familiennamen, die Vornamen des Kindes und dessen Abstammung zum Zeitpunkt der Geburt.
Personen mit Geburtsort in der Stadt St.Gallen, Degersheim, Eggersriet, Häggenschwil, Muolen und Wittenbach können den Geburtsschein mit dem entsprechenden E-Service auf der Webseite der Stadt St.Gallen ganz einfach online bestellen.
Wo kann die Geburtsurkunde bezogen werden?
Die Geburtsurkunde kann nur vom Schweizerischen Zivilstandesamt des Geburtsortes der betroffenen Personen bezogen werden. Deshalb müssen Geburtsscheine am Ort der Geburt und nicht etwa beim Wohn- oder Heimatort bestellt werden.
Wer kann den Geburtsschein anfordern?
Der Auszug aus dem Geburtsregister kann nur von der betroffenen Person selbst oder deren Eltern bezogen werden. Werden Registerauszüge über andere Personen bestellt, erfolgt der Versand immer an diejenige Person, für welche Personendaten nachgefragt werden.
Das im internationalen Format ausgestellte Dokument wird dann per A-Post zugestellt.