Gesuche für Kulturförderung
Sich voll auf die Kultur konzentrieren und trotzdem auf nichts verzichten
Hier ein Gesuch für Förderbeiträge und dort eine Anfrage für Kulturförderung. Damit ist jetzt Schluss. Gute Neuigkeiten also für Kulturschaffende und Kulturförderorganisationen: Mit dem E-Service «Gesuche für Kulturförderung» wird das Einreichen und die Bearbeitung von Gesuchen zur Kulturförderung nämlich noch einfacher. Mit nur einem Gesuch können unterschiedliche kommunale, regionale und kantonale Kulturförderbeiträge beantragt werden. Und somit bleibt den Kulturschaffenden mehr Zeit fürs Wesentliche!
Bisher sind neben dem Amt für Kultur des Kantons St.Gallen noch 10 weitere Kulturförderstellen an diesen Dienst angeschlossen.
Förderung beantragen neues FensterSchweizweit einzigartiger E-Service
Der E-Service «Gesuche für Kulturförderung» ist ein schweizweiter Vorreiter: Nirgends sonst ist es nämlich möglich, mit nur einem Gesuch bei gleich mehrere Kulturförderstellen Förderbeiträge anzufragen.
Obwohl die Gesuche allen beteiligten Förderorganisationen zugestellt werden, erfolgt der Entscheid über die Förderbeiträge separat. Das hat einen einfachen Grund: Je nach beantragter Beitragshöhe und regionalem Bezug unterscheiden sich die Zuständigkeiten und die Verfahren.
Beteiligte Kulturförderorganisationen im Überblick
Der E-Service «Gesuche für Kulturförderung» ermöglicht das gleichzeitige Einreichen eines Gesuches zur Kulturförderung an 11 unterschiedliche kantonale, regionale und kommunale Förderorganisationen:
- Kulturförderung des Kantons St.Gallen
- Kulturstiftung des Kantons Thurgau
- Südkultur – Regionale Förderorganisation
- Rheintaler Kulturstiftung – Regionale Förderorganisation
- Kultur Toggenburg – Regionale Förderorganisation
- Thurkultur – Regionale Förderorganisation
- KulturZürichseeLinth – Regionale Förderorganisation
- Kultur St.Gallen Plus – Regionale Förderorganisation
- Kulturförderung der Stadt St.Gallen
- Fachstelle für Kultur der Stadt Rapperswil-Jona
- Fachstelle für Kultur der Stadt Wil
Die Fördermittel stammen aus dem kantonalen Kulturförderbudget des allgemeinen Staatshaushalts, aus dem Lotteriefonds oder aus den Kulturförderbudgets der Gemeinden.