Kulturerbeverzeichnis

St.Galler Kulturerbe: Von grosser Bedeutung für den Kanton

Der Kanton St.Gallen verfügt über ein beachtliches Kulturerbe. Es besitzt einen besonderen kulturellen Zeugniswert oder stiftet Identität und ist daher von grosser Bedeutung für den Kanton. Es gibt unbewegliches, bewegliches und immaterielles Kulturerbe, das auf je verschiedene Weise geschützt werden muss. Bewegliches Kulturerbe ist besonderen Gefahren ausgesetzt, weshalb es besondere Massnahmen für seinen Schutz benötigt.

Der E-Service «Kulturerbeverzeichnis» ist eine solche besondere Massnahme und gibt einen Überblick über das bewegliche Kulturerbe und ergänzend auch über das immaterielle Kulturerbe des Kantons St.Gallen. Dabei handelt es sich um Kulturgut, das durch den Kanton als bewegliches Kulturerbe unter Schutz gestellt oder als immaterielles Kulturerbe bezeichnet wurde. Das Verzeichnis dient der Sicherung von Kenntnis und Wissen über das Kulturerbe und soll den Schutz von beweglichem Kulturerbe bei unrechtmässigem Abhandenkommen und vor Abwanderung ins Ausland verbessern. Es handelt sich beim Kulturerbeverzeichnis um das erste öffentlich zugängliche Verzeichnis dieser Art in der Schweiz. Hinweis: Das Verzeichnis befindet sich im Aufbau und wird fortlaufend ergänzt!

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Was versteht man unter beweglichem Kulturerbe?

Wie der Name schon verrät, ist das «bewegliche Kulturerbe» bewegbar. Beispielsweise sind also folgende Objekte bewegliche Kulturgüter:

  • Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen und andere Kunstgegenstände,
  • Möbel, Münzen, Textilien, Werkzeuge, Maschinen und andere Gebrauchsgegenstände,
  • Bücher, Fotografien, Filme, Tondokumente und andere Medienerzeugnisse, 
  • historische Dokumente, Publikationen und Quellen wie Urkunden und Handschriften,
  • archäologische Funde, 
  • Archiv- und Bibliotheksbestände, Nachlässe, Sammlungen oder Teile davon, die aus mehreren einzelnen beweglichen Kulturgütern bestehen.

 

Was ist das immaterielle Kulturerbe?

Unter dem immateriellen Kulturerbe versteht man lebendige, über Generationen weitergegebene Traditionen und Praktiken. Das sind beispielsweise Bräuche, Feste, Musik und Tänze, Mundart und traditionelles Handwerk mit den dazugehörigen Instrumenten, Gegenständen und Kulturräumen.

Gefahren für das bewegliche Kulturerbe

Für bewegliches Kulturerbe bestehen teilweise andere Gefahren als beispielweise für unbewegliche Objekte. Mögliche Gefahren können sein:

  • Ein «Dasein im Verborgenen», d.h. fehlendes Wissen, beispielsweise darüber, dass ein Kulturgut existiert, wo es sich befindet, in welchem Zustand es ist und welche Bedeutung ihm zukommt
  • Umstände, wie eine ungeeignete Aufbewahrung, die zu Beschädigung, Zerstörung oder Verlust führen
  • Die Abwanderung ins Ausland oder in einen anderen Kanton
  • Kein Anspruch auf Rückgabe bei Raub, Diebstahl oder sonstigem Verlust sowie bei Verbringung ins Ausland

Durch die Bestimmungen im kantonalen Kulturerbegesetz und die Eintragung ins Kulturerbeverzeichnis kann diesen Gefahren besser begegnet werden.